Freie und legale Waffen zur Selbstverteidigung in Deutschland

Waffe

Unterschiedliche Situationen können es erforderlich machen, eine Waffe zum Selbstschutz bzw. zur Abschreckung bei sich zu tragen. Nicht jeder möchte das Geld für einen Waffenschein ausgeben oder eine Schusswaffe mit sich führen. Die Alternative sind sogenannte freie Waffen, die ohne Waffenschein, jedoch teilweise mit einer Altersbeschränkung, genutzt werden dürfen.


Waffen ohne Altersbeschränkung

Eine freie Waffe sind akustische Abwehrmittel. Ein Schrillalarm ist zwar keine Waffe, mit der ein Gegner aktiv abgewehrt werden kann, durch das laute akustische Signal wird ein Gegner meist in die Flucht geschlagen.

Daneben gibt es sogenannte nicht tödliche Waffen wie den Kubotan oder Varianten davon, die als Tactical Pen angeboten werden. Es handelt sich dabei um Metallwaffen mit einer abgerundeten Spitze, um den Gegner zwar in die Flucht zu schlagen, aber ihn nicht zu töten. Die Tactical Pen ist einer Erweiterung und beispielsweise zusätzlich mit einem Schrillalarm versehen. Der Vorteil dieser Waffen ist, dass sie handlich sind und sogar am Schlüsselbund befestigbar sind.

Legal ist ebenfalls das sogenannte Pfefferspray. Es hat meist die Einschränkung, dass es nicht gegen Menschen, sondern lediglich gegen Tiere verwendet werden darf. Beim Pfefferspray wird eine für das Auge reizende Flüssigkeit versprüht, die meist scharfe Substanzen wie Pfeffer oder Chili enthält.

Waffen ab 14 Jahren

Es gibt nicht viele freie Waffen, die ab 14 Jahren verfügbar sind. Einzig das CS-Gas darf verwendet werden. CS-Gas und Pfefferspray werden häufig gleich verwendet, es handelt sich jedoch um unterschiedliche Substanzen. Pfefferspray wirkt reizend auf die Augen. Das CS-Gas wirkt auch auf die Schleimhäute.

CS-Gas wird ebenfalls meist mit dem Vermerk verkauf, dass es nur gegen Tiere verwendet werden darf. Es wirkt im Vergleich zum Pfefferspray nicht so gut bei Angriffen etwa durch einen bissigen Hund.

Waffen ab 18 Jahren

Eine frei verkäufliche Waffe ab 18 Jahren ist die Schreckschusspistole. Sie ist keine tödliche Waffe, kann allerdings schwere Verletzungen verursachen, wenn sie auf weiches Gewebe trifft. Bei einem Schuss ins Auge kann es zu einer nachhaltigen Schädigung kommen und sogar die Sehfähigkeit beeinträchtigt werden.

Mit Vorlage eines Ausweises darf ab 18 Jahren ein Teaser gekauft werden. Dabei handelt es sich um eine elektronische Waffe, die Angreifer durch einen Stromimplus abwehrt. In der Regel darf diese Waffe ebenfalls nicht gegen Menschen eingesetzt werden. Vereinzelt gibt es Elektroschocker mit geringerer Leistung, die zur Abwehr von Menschen eingesetzt wird.

Ebenfalls legal ist die Verwendung von einem Schlagstock ab 18 Jahren. Dabei handelt es sich meist um einen Metallstock, mit dem ein Angreifer durch gezielte Schläge in die Flucht getrieben wird.

Selbstverletungsgefahr abwägen

Welche Waffe gewählt wird, sollte vorher abgewogen werden. Bei einigen Waffen, wie einem Reizgas besteht eine hohe Selbstverletzungsgefahr, wenn sie nicht richtig verwendet werden. Es gibt eigene Schulungen, wie freie Waffenarten korrekt eingesetzt werden, damit sie Angreifer wirkungsvoll in die Flucht schlagen.

Bildnachweis:

Milan – stock.adobe.com

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